PatenteSOLIDWORKS Composer 2020 ist durch die US-Patente mit den Nummern 7.250.947, 7.873.237, 7.913.190 und 8.670.957 geschützt, weitere Patente sind angemeldet. MarkenSOLIDWORKS Composer, 3DEXPERIENCE, das Kompass-Symbol, das 3DS-Logo, CATIA, SOLIDWORKS, ENOVIA, DELMIA, SIMULIA, GEOVIA, EXALEAD, 3D-VIA, 3DSWYM, BIOVIA, NETVIBES, IFWE und 3DEXCITE sind Marken oder eingetragene Marken von Dassault Systèmes, einer französischen „Société Européenne“ (Handelsregister-Nr. B 322 306 440 von Versailles), oder ihren Tochtergesellschaften in den USA und/oder in anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die Verwendung von Marken von Dassault Systèmes oder Marken ihrer Tochtergesellschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung dieser Parteien. Andere Angebote von Dassault Systèmes sind möglicherweise Marken oder Dienstleistungsmarken von Dassault Systèmes oder ihren Tochtergesellschaften. Copyright-Vermerke von DrittanbieternBestimmte Teile von SOLIDWORKS Composer 2020 enthalten Elemente, deren Urheberrechte den folgenden Organisationen gehören: Copyright © 1992-2007 3Dconnexion. Alle Rechte vorbehalten. SOLIDWORKS Composer 2020 kann Open-Source-Softwarekomponenten enthalten. Der Quellcode für diese Komponenten ist auf Anfrage verfügbar. Die ursprünglichen Lizenzgeber der genannten Open-Source-Softwarekomponenten übernehmen keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden (oder Lizenznehmer).
Die folgenden Komponenten werden unter den Bedingungen ihrer ursprünglichen Lizenzen verteilt und lizenziert:
Eingeschränkte RechteDiese Klausel gilt für alle Akquisitionen von Dassault Systèmes-Angeboten durch oder für die US-amerikanische Bundesregierung oder durch einen Generalunternehmer oder Unterauftragnehmer (jeglicher Stufe) gemäß einem Vertrag, einer Zuwendung, einer Kooperationsvereinbarung oder einer anderen Aktivität mit der Bundesregierung. Die hier bereitgestellte Software, Dokumentation und sonstige technische Daten sind gewerblicher Art und werden ausschließlich auf eigene Kosten entwickelt. Die Software wird als „Commercial Computer Software“ gemäß Definition in DFARS 252.227-7014 (Juni 1995) oder als „Commercial Item“ gemäß Definition in FAR 2.101(a) geliefert und beinhaltet damit ausschließlich die Rechte, die in der standardmäßigen Lizenzvereinbarung für gewerbliche Endbenutzer von Dassault Systèmes enthalten sind. Die technischen Daten werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt, gemäß - je nach Gültigkeit - den Vorgaben in DFAR 252.227-7015 (Nov. 1995) bzw. FAR 52.227-14 (Juni 1987). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der standardmäßigen Lizenzvereinbarung für gewerbliche Endbenutzer von Dassault Systèmes SolidWorks Corporation (DS SolidWorks) gelten für die Nutzung und Offenlegung dieser Software durch die US-Regierung und haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Bedingungen. Falls die kommerzielle DS SolidWorks Standardlizenz nicht die Anforderungen der US-Regierung erfüllt oder in irgendeiner Hinsicht den US-Bundesgesetzen widerspricht, ist die US-Regierung damit einverstanden, diese Software ungenutzt an DS SolidWorks zurückzugeben. Die folgende zusätzliche Erklärung bezieht sich nur auf Anschaffungen, die durch DFARS Subpart 227.4 (Oktober 1988): „Eingeschränkte Rechte“ geregelt werden. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch die Regierung unterliegt den in Unterparagraph (c)(1)(ii) betreffend der Rechte an technischen Daten und Computer-Software angeführten Beschränkungen in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988). SOLIDWORKS COMPOSER © 2007-2019 Dassault Systèmes. |