[Teilnehmer an Tests von Alpha-, Beta- und Pre-Release-Versionen müssen über eine dauerhafte Internetverbindung verfügen und in Abhängigkeit von der Vorproduktions-Testphase Folgendes sein: SOLIDWORKS® Gold Partner oder Solution Partner einer anderen Stufe, Hardware-Anbieter, der zugleich SOLIDWORKS Partner ist, Anbieter, der für DS SolidWorks Dienste gemäß einem entsprechenden Anbieterdienstvertrag erbringt, Anbieter im Rahmen des DS SolidWorks Subskriptionsdienstes oder Anbieter, dem anderweitig von DS SolidWorks der Erhalt einer Kopie der hierunter lizenzierten Software gestattet wurde.]
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen und alle weiteren Bedingungen, die sich spezifisch auf bestimmte Software beziehen und unter http://www.3ds.com/terms/ost veröffentlicht und in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt sind, beschreiben einen Rechtsvertrag ("Vertrag") zwischen Dassault Systèmes SolidWorks Corporation ("DS SolidWorks") und Ihnen, dem Endanwender, und gelten für alle Alpha-, Beta- und Pre-Release-Versionen (jede, wie nachfolgend definiert, eine "nichtkommerzielle Version") unterschiedlicher Angebote, bestehend aus der Computersoftware für Volumenkörpermodellierung mit dem Namen SOLIDWORKS oder anderen von DS SolidWorks vermarkteten Produkten, darunter die SOLIDWORKS Simulation Analyseproduktreihe, SOLIDWORKS Composer oder die SOLIDWORKS Produktreihe für Produktdatenverwaltung (jedes ein "Produkt"). Da diese Versionen noch nicht für die umfassende kommerzielle Verwendung veröffentlicht wurden, weichen die zugehörigen Lizenzbedingungen von den standardmäßigen Endanwender-Lizenzbedingungen ab, die für DS SolidWorks Produkte gelten. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Beschreibung der nichtkommerziellen Versionen, die jeweils einer Phase des Produktversionszyklus entsprechen:
- Alpha-Version – Vorproduktionsversion für die Funktionalitätsbewertung. Kann instabil sein und kritische Programmfehler aufweisen; sollte nie in einer Produktionsumgebung oder zum Ändern von Produktionsdaten verwendet werden.
- Beta-Version – Vorproduktionsversion für die Qualitätsbewertung. Stabiler als die Alpha-Version, kann aber dennoch instabil sein und kritische Programmfehler aufweisen; sollte nie in einer Produktionsumgebung oder zum Ändern von Produktionsdaten verwendet werden.
- Pre-Release – Für die Veröffentlichung als First Customer Ship (FCS) vorgesehene und für die abschließende Qualitätsbewertung verwendete Version. Keine bekannte kritische Instabilität und keine kritischen Programmfehler. Mit Ausnahme von SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional und vorbehaltlich der nachdrücklichen Empfehlung, dass Sie Sicherungen aller Daten erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelldateien und -daten, können Sie sich dafür entscheiden, die Pre-Release-Version der Produkte, außer SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional, in einer Produktionsumgebung zu verwenden. Unter keinen Umständen darf SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional in einer Produktionsumgebung verwendet werden.
- Preliminary Service Pack – Nicht öffentliche Pre-Release-Version eines speziell für SOLIDWORKS entwickelten Service Packs, das eine oder mehrere Aktualisierungen und Fehlerbehebungen und in manchen Fällen neue Funktionen und/oder Funktionalitäten enthält; sollte nie in einer Produktionsumgebung oder zum Ändern von Produktionsdaten verwendet werden.
Im Rahmen des Produktversionszyklus wird nacheinander jede einzelne dieser Phasen durchlaufen. Sobald ein Produkt die nächste Phase erreicht, müssen Sie die Verwendung der Produktversion der vorherigen Phase beenden.
Die Bedingungen dieses Vertrags variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen nichtkommerziellen Version des Produkts, die Sie verwenden. Im Regelfall können Sie die von Ihnen verwendete nichtkommerzielle Version ermitteln, indem Sie (bzw. das Produkt, das Sie verwenden) auswählen.
Für die Verwendung aller nichtkommerziellen Versionen der Produkte gelten außerdem die folgenden Bedingungen:
- Ihnen wird eine persönliche, einfache, nicht übertragbare, tantiemenfreie, temporäre Lizenz zur Verwendung der nichtkommerziellen Version des Produkts gewährt, und zwar für den Zeitraum von der anfänglichen Lieferung der nichtkommerziellen Version des Produkts an Sie bis zur Veröffentlichung der Version der nächsten Phasen bzw. bis zur Verfügbarkeit einer kommerziellen Version des Produkts, wie unten beschrieben (der "Zeitraum der nichtkommerziellen Version"). Eine solche Verwendung darf nur Ihren eigenen internen Testzwecken dienen. Sie dürfen das Produkt bzw. die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz nicht an Dritte (ausgenommen Dritte, die über Web-Client oder direkt via VPN Zugriff auf SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional erfordern) unterlizenzieren, weiterverkaufen, übertragen, übereignen, vermieten (einschließlich Timesharing-Abkommen), verteilen oder das Produkt aus dem Land bringen, in dem Sie es erhalten haben. Sie dürfen Alpha-, Beta- und Pre-Release-Versionen von Produkten nicht verwenden, um Zusatzanwendungen für die Verteilung an einen oder mehrere Dritte zu entwickeln, es sein denn, es ist Ihnen als SOLIDWORKS Solution Partner gestattet. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Anteile am Produkt weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht. Sie sind nicht zum Kopieren des Produkts oder zu Änderungen oder Ableitungsarbeiten am Produkt befugt und dürfen nicht den Quellcode des Produkts zum Wettbewerb mit DS SolidWorks oder seinen Tochtergesellschaften analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder sonst wie versuchen, diesen zu entschlüsseln, da solcher Code Geschäftsgeheimnisse von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält.
- DS SolidWorks stellt für Sie eine Kopie der nichtkommerziellen Version des Produkts bereit sowie, nach alleinigem Ermessen von DS SolidWorks, aktualisierte Versionen des Produkts, die während des Zeitraums der nichtkommerziellen Version verfügbar werden. Die nichtkommerzielle Version kann automatisch bestimmte Nutzungs- und Systemdaten erfassen und sie per E-Mail an DS SolidWorks senden, um DS SolidWorks mit zusätzlichen Informationen zur Stabilität und zur Verwendung der nichtkommerziellen Version zu versorgen, und Sie stimmen hiermit dem Obengenannten zu.
- Sie stimmen zu, dass das Produkt und zugehörige Informationen, die auf einer Website der nichtkommerziellen Version für Sie bereitgestellt werden, weder kommerziell noch für jedwede öffentliche Verwendung verfügbar sind, und dass sie, zusammen mit Ihren Testergebnissen, vertrauliche und gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern ("Vertrauliche Informationen") darstellen. Sie verpflichten sich, bis das Produkt oder derartige Informationen durch DS SolidWorks veröffentlicht werden, mindestens dieselben Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wie für Ihre eigenen vertraulichen Informationen zu ergreifen und die vertraulichen Informationen nur denjenigen Mitarbeitern offenzulegen, die das Produkt im Zusammenhang mit Ihrem internen Testverfahren verwenden müssen. Sie verpflichten sich, vertrauliche Informationen in keiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DS SolidWorks Dritten zur Verfügung zu stellen und die vertraulichen Informationen zu keinem Zweck zu verwenden, der nicht mit diesem Lizenzvertrag für nichtkommerzielle Versionen im Einklang steht. Sie verpflichten sich, alle angemessenen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht in Verletzung der Bestimmungen dieses Paragrafen von Ihren Mitarbeitern offengelegt oder verteilt werden.
- Sie erkennen an, dass Sie eine nichtkommerzielle Version des Produkts erhalten, dass Software-Fehler oder andere Fehler enthalten sein können, und Sie stimmen zu, sich in Ihrem Geschäftsbetrieb nicht ohne angemessene Sicherungs-, Parallel- oder Notfallmaßnahmen auf die Leistung des Produkts zu verlassen.
- Alpha- und Beta-Versionen – Sie dürfen die Alpha- oder Betaversion nicht in einer Produktionsumgebung verwenden. Es besteht keine Garantie, dass (i) Modelldateien oder -daten mit bestimmten oder allen Versionen des Produkts kompatibel sind oder (ii) aktuellere Versionen weder mit früheren Versionen erstellte Dateien beschädigen noch kritische Programmfehler oder Instabilitäten aufweisen. Außerdem können die Verfügbarkeit bzw. die Funktionstüchtigkeit bestimmter Alpha-, Beta- und Pre-Release-Versionen von Produkten nach einem bestimmten Zeitraum enden ("ablaufen"). Es besteht keine Zusicherung, dass sämtliche Funktionen der Alpha-, Beta- oder Pre-Release-Version in der kommerziell veröffentlichten Version des Produkts verfügbar sein werden.
- DS SolidWorks und seine Lizenzgeber geben keine Garantien in Bezug auf das Produkt, die Dienste von DS SolidWorks oder irgendwelche mithilfe des Produkts erstellten Daten oder Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf irgendwelche implizierten Gewährleistungen der Marktfähigkeit, der Nichtverletzung von Rechten und der Eignung für einen bestimmten Zweck. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass die Software oder Dienstleistung Ihren Anforderungen entspricht, oder dass die Operation der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder dass die Internet-Werkzeuge und -Dienste vollständig sicher sind. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber haften nicht, sei es in Vertrag, Delikt oder sonst wie, für irgendwelche Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, zufällige, spezielle, Straf- oder Folgeschäden, die sich aus dem Produkt, der Verwendung des Produkts, den Diensten von DS SolidWorks oder irgendwelchen mithilfe des Produkts erstellten Daten oder Materialien ergeben.
- Als Gegenleistung für die im Abschnitt 1 dieser Bedingungen gewährte Lizenz stimmen Sie zu, DS SolidWorks Kommentare in Bezug auf die Leistung des Produkts zukommen zu lassen, einschließlich der Meldung von Fehlern im Produkt und der Unterbreitung von Vorschlägen zu seiner Verbesserung. Wenn Sie ein Benutzer der Alpha- oder Beta-Version des Produkts sind, stimmen Sie außerdem zu, (i) an regelmäßigen telefonischen Feedback-Sitzungen teilzunehmen, (ii) auf Nachfragen zu antworten und (iii) jedes andere angemessene Feedback zu geben, um das DS SolidWorks bittet. Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass DS SolidWorks vorgeschlagene Änderungen oder Verbesserungen in beliebigen Versionen des Produkts ohne weitere Haftung Ihnen gegenüber integrieren kann und dass DS SolidWorks alle Rechte an jedweden Änderungen oder Verbesserungen besitzt, die es als Ergebnis Ihrer Kommentare an kommerziell veröffentlichten Versionen des Produkts vornimmt.
- Sie stimmen zu, dass die Lizenz der nichtkommerziellen Version bis zur Veröffentlichung der kommerziellen Version des Produkts Gültigkeit hat, es sei denn, dass DS SolidWorks sie vorher kündigt. DS SolidWorks kann diesen Lizenzvertrag für nichtkommerzielle Versionen jederzeit aus beliebigen Gründen durch schriftliche Benachrichtigung an Sie mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie verpflichten sich, sobald Sie von DS SolidWorks über eine solche Kündigung oder über die Verfügbarkeit der kommerziell veröffentlichten Version des Produkts benachrichtigt werden, alle Kopien der nichtkommerziellen Version der Produkte zu vernichten und DS SolidWorks einen Nachweis ihrer Vernichtung in einer zumutbaren Form zur Verfügung zu stellen. Sie stimmen zu, dass jede Verwendung der kommerziell veröffentlichten Version des Produkts ihrerseits den Bedingungen des DS SolidWorks Corporation Lizenz-, Online- und Subskriptionsdienst-Vertrags und den veröffentlichten Gebührenbestimmungen für die kommerziell veröffentlichte Version des Produkts unterliegt. Entsprechende Kopien werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Alle Bestimmungen dieses Vertrags haben über die Kündigung hinaus Gültigkeit, mit Ausnahme der Bestimmungen des ersten Satzes von Abschnitt 1 und des ersten und zweiten Satzes von Abschnitt 7 dieses Vertrags.
- Zusätzliche Lizenzbedingungen für SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional und SOLIDWORKS Manage Professional: (a) DS SolidWorks lizenziert die SOLIDWORKS PDM Professional und die SOLIDWORKS Manage Professional Software basierend auf einem SolidNetWork Serverlizenzmodell, einem Server- und Clientzugriffslizenz [CAL]-Modell, auf einem prozessorbezogenen Modell für Microsoft® SQL Server™ 2008 R2 und frühere Versionen oder auf einem kernbezogenen Modell für SQL Server 2012 und höhere Versionen. Sie dürfen die SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Software innerhalb eines Netzwerks oder einer anderen Umgebung mit mehreren Stationen/Clients verwenden, sofern Sie über jeweils eine (1) SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Lizenz für alle Benutzer verfügen, die gleichzeitig mit dem Datenbank- und Archivserver von SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional und, nur in Bezug auf SOLIDWORKS PDM Professional Lizenzen, mit dem SOLIDWORKS PDM Professional Webserver verbunden sind. Die Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition (Laufzeit-Software mit eingeschränkter Verwendung) beinhaltet andere Bestimmungen bezüglich der gleichzeitigen Verwendung. Die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Express Edition und die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition (Laufzeit-Software mit eingeschränkter Verwendung) werden mit Bestellungen für die SOLIDWORKS PDM Standard Software, SOLIDWORKS PDM Professional und/oder SOLIDWORKS Manage Professional Software geliefert und sind in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt. (b) SOLIDWORKS PDM Professional enthält eingebettete Software-Programme, die von der Oracle Corporation und ihren verbundenen Unternehmen ("Oracle") bereitgestellt werden (die "Oracle-Programme"), und ungeachtet der Bestimmungen des Abschnitts 1 oben behalten Oracle oder seine Lizenzgeber sämtliche Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Oracle-Programme und sind jeweils Drittbegünstigter dieses Vertrags. Die Oracle-Programme unterliegen einer eingeschränkten Lizenz und dürfen nur in Verbindung mit dem zugehörigen Anwendungspaket verwendet und von Ihnen nicht geändert werden. Einige der Oracle-Programme können Quellcode enthalten, den Oracle möglicherweise als Teil der Standardlieferung solcher Programme bereitstellt. Solcher Code unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags. (c) Technologie von Dritten, die für die Verwendung mit einigen der Oracle-Programme geeignet oder notwendig sein kann, wird in der Anwendungsprogrammdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben. Solche Technologie ist für Sie nur zum Zwecke der Verwendung mit dem Anwendungspaket gemäß dem Drittlizenzvertrag lizenziert, der in der Anwendungspaketdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben ist, und nicht gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. (d) Sie stimmen zu, (i) DS SolidWorks die Überprüfung Ihrer Verwendung der Oracle-Programme zu gestatten, (ii) DS SolidWorks angemessene Hilfe und Zugang zu Informationen im Rahmen einer solchen Überprüfung zu gewähren und (iii) DS SolidWorks zu gestatten, die Ergebnisse einer solchen Überprüfung an Oracle weiterzugeben oder Oracle das Recht von DS SolidWorks zur Durchführung der Überprüfung zu gewähren (ohne jede Verpflichtung oder Haftung seitens Oracle, für die Kosten aufzukommen, die Ihnen oder DS SolidWorks infolge der Überprüfung entstehen). (e) Sie erkennen an, dass sowohl SOLIDWORKS PDM Professional als auch SOLIDWORKS Manage Professional jeweils Software und technische Daten enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen, und verpflichten sich, SOLIDWORKS PDM Professional und SOLIDWORKS Manage Professional nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der USA oder eines anderen Staates und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern direkt oder indirekt zu exportieren oder erneut zu exportieren, d. h. SOLIDWORKS PDM Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional aus dem Land zu bringen, in dem es zuerst lizenziert wurde.
- Windows-Desktopsuche: Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows-Software, mit der es benutzt werden kann ("Microsoft-Software"), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Microsoft-Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft-Software.
- Lizenzen für Bildungszwecke: Es gelten zusätzliche Vertragsbedingungen für alle Lizenzen der Software SOLIDWORKS Education Edition, Student Edition und Research Edition. Klicken Sie hier, um Informationen einzublenden.
- Exportregeln: Der Export des Produkts und der Dokumentation an Sie unterliegt den Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und -bestimmungen der betreffenden Länder, u. a. einschließlich der Exportkontrollgesetze der USA und Großbritanniens. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber sind Ihnen gegenüber nicht haftbar, wenn die erforderlichen Vollmachten, Lizenzen oder Genehmigungen nicht eingeholt werden. Sie dürfen das Produkt nicht direkt oder indirekt ausführen oder wiederausführen, ohne eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung einzuholen, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr zunächst eine solche Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist. Sie sichern DS SolidWorks hiermit zu, dass alle unter dieser Vereinbarung bestellten Produkte nicht unter Verletzung der geltenden Exportgesetze genutzt werden, einschließlich zur Verbreitung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenabschusssystemen, und dass die Angebote nicht an bestimmte Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen weitergegeben werden, wenn dies durch die geltenden Exportgesetze eines beliebigen Lands verboten ist. Sie erkennen an, dass Ihre Daten an beliebige Länder übertragen oder dort gespeichert werden können. Sie verpflichten sich dazu und sorgen dafür, dass alle Benutzer sich ebenfalls dazu verpflichten, jegliche Informationen oder Daten, deren Export nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften kontrolliert oder reguliert ist oder Genehmigungen oder Lizenzen unterliegt, nicht in einer Umgebung mit Datenfreigabe zu verarbeiten, zu speichern oder in eine solche Umgebung hochzuladen. Sie werden als Exporteur Ihrer Daten angesehen. DS SolidWorks ist berechtigt, diese Vereinbarung und alle Lizenzen sowie den Zugriff auf die hierin beschriebenen Onlinedienste schriftlich zu kündigen, wenn Sie diese Bestimmungen nicht einhalten.
- Überprüfung: Sie sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen darauffolgenden Zeitraum von drei (3) Jahren verpflichtet, genaue Daten zur Nutzung des Produkts zu erfassen und zu pflegen, u. a. einschließlich der Liste und Standorte der Benutzer, die Zugriff auf das Produkt haben und es nutzen. Diese Informationen umfassen ggf. die Zerstörung des Produkts und die von Ihnen getroffenen Maßnahmen, um den Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung zu verhindern. DS SolidWorks hat jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Zeit- und Ortsbedingungen diese Aufzeichnungen bzw. Ihre Nutzung des Produkts zu überprüfen und zu kopieren. Sie autorisieren hiermit ebenfalls, dass DS SolidWorks Ihre Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung überprüfen kann. Zu diesem Zweck kann DS SolidWorks während der normalen Geschäftszeiten eine Überprüfung in Ihren Geschäftsräumen (oder in den Geschäftsräumen, in denen das Produkt für Ihre Nutzung installiert ist) auf eine Weise vornehmen, die Sie möglichst wenig bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten stört. DS SolidWorks kann verlangen, dass Sie DS SolidWorks oder einem Dritten, den DS SolidWorks mit einer solchen Überprüfung beauftragt, je nach Erfordernis den Zugriff auf Computer, Kopien der Ausgaben von Systemwerkzeugen oder andere Systeminformationen in elektronischer oder Papierform gewähren und die Ausführung aller angemessenen Werkzeuge zur Erstellung von Überprüfungsaufzeichnungen zulassen. Wenn die Überprüfung eine nicht autorisierte Verwendung des Produkts ergibt, müssen Sie DS SolidWorks umgehend und zum aktuellen Listenpreis alle Beträge zahlen, die Sie aufgrund der nicht autorisierten Verwendung des Produkts schuldig sind. Wenn eine solche nicht autorisierte Verwendung mindestens fünf Prozent (5 %) Ihrer autorisierten Verwendung für das jeweilige Produkt entspricht, müssen Sie DS SolidWorks zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren auch die Kosten der Überprüfung zahlen. Mit der Geltendmachung der oben beschriebenen Berechtigungen und Verfahren verzichtet DS SolidWorks nicht auf sein Recht, diese Vereinbarung durch andere rechtlich zulässige Mittel durchzusetzen oder sein geistiges Eigentum auf diese Weise zu schützen.
- Hosting durch Dritte: Sie sind berechtigt, das Produkt per Remote-Zugriff auf Computern zu installieren und zu verwenden, die von einem bewährten und seriösen Drittanbieter betrieben werden, und diesen Dienstanbieter zu beauftragen, die Hardware zu betreiben und das Produkt ausschließlich für Sie und in Ihrem Namen zu verwalten; jedoch unter der Voraussetzung, dass (i) nur ordnungsgemäß autorisierte Benutzer das Recht zur Nutzung des Produkts haben; (ii) Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstanbieter schließen, worin der Dienstanbieter zustimmt, dass sein Zugriff auf das Produkt ausschließlich dem Zweck dient, für Sie die oben genannten Dienste bereitzustellen, und sonst allen in diesem Vertrag enthaltenen Einschränkungen und Begrenzungen unterliegt; und (iii) dieser Dienstanbieter kein Mitbewerber von DS SolidWorks oder einer Tochtergesellschaft von DS SolidWorks ist. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Dienstanbieter als Ihr Beauftragter gilt. Wenn Sie Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Zugriff, einer Nutzung oder Offenlegung des Produkts erhalten, müssen Sie den Zugriff des Dienstanbieters auf das Produkt umgehend beenden. Sie sind verpflichtet, DS SolidWorks gegenüber allen Ansprüchen, Ausgaben, Urteilen, Schäden oder Verlusten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) schad- und klaglos zu halten, die aus dem Zugriff eines solchen Dienstanbieters auf das Produkt oder seiner Nutzung dessen entstehen oder die in irgendeiner Weise damit verbunden sind.
Die SQL Server Standard-Lizenzen, die mit SOLIDWORKS PDM Professional und SOLIDWORKS Manage bereitgestellt werden, können nicht in einen öffentlichen Cloud-Dienst, d. h. einen von einem Drittanbieter über das Internet angebotenen Computing-Dienst, verschoben werden. Für die Bereitstellung von SOLIDWORKS PDM Professional und SOLIDWORKS Manage auf Servern von Drittanbietern gelten weitere spezielle Einschränkungen.
- Diese Lizenz für nichtkommerzielle Versionen umfasst sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und DS SolidWorks hinsichtlich ihres Gegenstandes und unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Massachusetts sowie deren Auslegung und Durchsetzung, wobei die Kollisionsnormen dieses Rechtsgebiets keine Anwendung finden.
- Bedingungen für Ansässige der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins und Norwegens:
- Definitionen – Definitionen für diesen Abschnitt 16:
„Geltende Datenschutzvorschriften“ bedeutet ab 25. Mai 2018 die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sowie alle delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, in denen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind, die für die implementierte Verarbeitung gelten.
„Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „verarbeiten/Verarbeitung“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung.
Der „Unterauftragsverarbeiter“ ist ein Auftragsverarbeiter, der von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks ernannt wurde und von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks personenbezogene Daten ausschließlich zu dem Zweck erhält, Verarbeitungsaktivitäten in Ihrem Namen gemäß diesen Vertragsbedingungen und den etwaigen Bestimmungen eines schriftlichen Unterauftrags auszuführen.
- Schutz personenbezogener Daten. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie zu jeder Zeit der einzige für die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche sind und bleiben, die im Rahmen Ihres Zugriffs auf und Ihrer Nutzung der Software verarbeitet werden, und dass Sie somit für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich sind, insbesondere für (i) die Übermittlung von personenbezogenen Daten, (ii) Informationen zu betroffenen Personen und (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechte betroffener Personen. DS SolidWorks wird in seiner Rolle als Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erheben, speichern und verarbeiten.
- Ort der Datenverarbeitung. Damit DS SolidWorks Onlinedienste und Unterstützungsdienste erbringen kann, ernennen Sie DS SolidWorks hiermit zum Auftragsverarbeiter und erklären sich mit der Übertragung, der Speicherung, dem Zugriff und der Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten („Personenbezogenen Daten des Kunden“) in allen Ländern einverstanden, in denen DS SolidWorks oder seine Tochtergesellschaften oder Subunternehmer ansässig sind. DS SolidWorks wird dafür Sorge tragen, dass den Unterauftragsverarbeitern über einen Vertrag und/oder die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission die gleichen Datenschutzverpflichtungen wie in diesem Vertrag auferlegt werden, damit die Verarbeitung den Anforderungen der geltenden Datenschutzvorschriften entspricht.
- Verpflichtungen von DS SolidWorks. In seiner Rolle als Auftragsverarbeiter wird DS SolidWorks:
- in dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang oder für die Dauer der lizenzierten Nutzung der Software, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, Ihre personenbezogenen Daten gemäß diesem Vertrag und Ihren schriftlichen, angemessenen Anweisungen verarbeiten, die unter allen Umständen im Einklang mit diesem Vertrag stehen;
- sicherstellen, dass alle Personen, die zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten berechtigt sind, an entsprechende Geheimhaltungspflichten gebunden sind;
- Sie bei der Einhaltung Ihrer Verpflichtungen als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher in Bezug auf die Abschnitte 32 bis 36 der Datenschutz-Grundverordnung angemessen unterstützen und dabei die Art der Verarbeitung, wie in diesem Vertrag beschrieben, berücksichtigen. Wenn DS SolidWorks Grund zur Annahme hat, dass eine Verletzung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt, wird DS SolidWorks (i) Sie unverzüglich über die Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten informieren, sobald DS SolidWorks von einer solchen Verletzung Kenntnis erlangt, und (ii) Ihnen alle relevanten und verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre Meldepflichten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfüllen können;
- Sie bei der Einhaltung Ihrer Verpflichtungen bezüglich der Reaktion auf Anforderungen von betroffenen Personen angemessen unterstützen, die ihre Rechte gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften in einer Art und Weise ausüben, die mit der Nutzung der Software und der Rolle von DS SolidWorks als Datenverarbeiter im Einklang steht;
- Ihnen alle DS SolidWorks zur Verfügung stehenden Informationen bereitstellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften und den Angaben in diesem Abschnitt nachzuweisen, und, sofern die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften nicht durch die entsprechende Dokumentation von DS SolidWorks nachgewiesen werden kann, eine Überprüfung ermöglichen. Sie haben DS SolidWorks eine solche Überprüfung mindestens dreißig (30) Tage im Voraus unter Angabe des Prüfungsumfangs schriftlich anzuzeigen, der auf die Beurteilung Ihrer Einhaltung beschränkt ist, wenn diese Einhaltung nicht aus der Dokumentation von DS SolidWorks hervorgeht, wobei eine solche Überprüfung höchstens alle zwölf (12) Monate von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden darf, der von Ihnen auf Ihre Kosten ausgewählt wird;
- eine Liste der Unterauftragsverarbeiter führen, die an der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund von Verarbeitungsaktivitäten beteiligt sind, die in Ihrem Namen implementiert werden, und wird Sie über etwaige Änderungen im Hinblick auf die Ergänzung oder den Ersatz von Unterauftragsverarbeitern informieren, wodurch Sie die Möglichkeit erhalten, gegen diese Änderungen Einwände zu erheben. Sie werden über einen Mechanismus zum Erhalten von Benachrichtigungen zu Updates mindestens fünfzehn (15) Tage im Voraus benachrichtigt, bevor ein neuer Unterauftragsverarbeiter die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhält, außer in Notfällen. Sie können in angemessener Weise Einwände gegen die Verwendung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch DS SolidWorks erheben, wenn (i) dieser neue Unterauftragsverarbeiter Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und (ii) Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können und DS SolidWorks innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung schriftlich benachrichtigen, wobei eine Nichterhebung von Einwänden Ihrerseits als Annahme des Unterauftragsverarbeiters verstanden wird. Wenn Sie DS SolidWorks innerhalb der genannten Frist über Ihren Einwand gegen den neuen Unterauftragsverarbeiter in Kenntnis gesetzt haben, können Sie die Software, die von dieser Änderung des Unterauftragsverarbeiters betroffen ist, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen kündigen, nachdem DS SolidWorks diese Benachrichtigung erhalten hat; und
- bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages auf Ihren Wunsch alle Ihre personenbezogenen Daten löschen oder an Sie zurücksenden und alle vorhandenen Kopien löschen, außer wenn das geltende Recht die Speicherung der personenbezogenen Daten erfordert oder die personenbezogenen Daten für den Nachweis der geltenden Verjährungsfristen erforderlich sind.